Jens-Burkhard Götz studierte an der Justus-Liebig-Universität Gießen Rechtswissenschaften. Im Rahmen seines Hochschulstudiums und des zweieinhalbjährigen juristischen Vorbereitungsdienstes setzte er seinen Schwerpunkt im Bereich des Strafrechts. Aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Strafrecht wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ verliehen. Der regelmäßige Besuch von Fortbildungsveranstaltungen ist für uns selbstverständlich.
Herr Götz ist Ihr fachanwaltlicher Berater und Strafverteidiger in allen strafrechtlichen Angelegenheiten vor allen Staatsanwaltschaften und Gerichten der Bundesrepublik Deutschland. Er vertritt Sie kompetent im Bereich des allgemeinen Strafrechts, sowie des Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Auch auf dem Gebiet des Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrechts steht er Ihnen engagiert mit anwaltlichem Rat zur Seite.