Hiltrud Stimper-Müller studierte Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Während des Hochschulstudiums und des sich anschließenden juristischen Vorbereitungsdienstes setzte sie einen ersten Schwerpunkt im Bereich Familienrecht.
1986 erfolgte die Zulassung zur Rechtsanwältin. Seither liegt ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im Bereich des Verkehrsrechts.
Auf Grund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Familienrecht und Verkehrsrecht wurde ihr von der Rechtanwaltskammer 1999 zunächst die Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“ verliehen. Seit 2006 ist Frau Stimper-Müller auch befugt, die Bezeichnung „Fachanwältin für Verkehrsrecht“ zu führen.
Frau Stimper-Müller befindet sich seit dem 01. Januar 2021 im Ruhestand.