Frank Schmitt studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg – Universität in Mainz. Im Rahmen seines Hochschulstudiums und des sich anschließenden juristischen Vorbereitungsdienstes setzte er seine Schwerpunkte im Bereich des Vertrags-, Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Im Jahre 2001 erfolgte die Zulassung zum Rechtsanwalt. Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer die Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ verliehen. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein. Der regelmäßige Besuch von Fortbildungsveranstaltungen ist für uns selbstverständlich.
Herr Schmitt ist Ihr anwaltlicher Berater und Rechtsvertreter in allen mietrechtlichen und zivilrechtlichen Angelegenheiten.
Darüber hinaus steht er Ihnen auf Grund seiner langjährigen Erfahrung bei der Beratung und Vertretung zu allen Fragen des Vertragsrechts, wie z. B. Gestaltungs- und Gewährleistungsrechte zur Verfügung.